“Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten durch die Zugangsanbieter in Deutschland.” – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Keine Frage wir müssen was gegen kinderpornografischen Inhalten im Netz tun, aber DNS-Sperren, welcher I**ot hat sich das den bitte ausgedacht?
Zum Einstig ins Thema ein kleines Video:
Da ich zufällig auch im IT-Bereich arbeite, hätte ich da einen Vorschlag welcher, wenn man die Internet-Provider schon mit ins Boot holen möchte, da man die Gelder zum bekämpfen von Kinderpornografie mal wieder gesenkt hat, ein wenig näher an der Realität ist.
So könnte man die CORE-Router welche dafür zuständig sind, dass man an der IP-Adresse ankommt welche der DNS-Server uns mitgeteilt hat, so umkonfiguriert das man gar nicht mehr bis zu diesem hinkommt.
Um noch mal auf das LEGO-Beispiel zurückzukommen, jedoch mit der Ergänzung, dass dort im Internet nicht nur eine Straße ist, sondern Unmengen von Straßen. Stellen wir uns nun einmal vor, dass in einer dunklen Seitengasse eine solche Webseite mit kinderpornografischen Inhalten ist, dann leiten wir den Verkehr einfach um diese Seitengasse herum und schon kommt man nicht mehr zu dessen Netz/IP.
Wenn ich in meinen zweiten Ausbildungsjahr bereits solche Überlegungen anstelle, frage ich mich natürlich welche IT-Externen die Bundesregierung zu diesem Thema befragt hat.
Zudem “Frau von der Leyen” davon ausgeht, dass nur 20% der Internet User einen anderen DNS-Server eintragen können.
Hier Ihr Kommentar diesbezüglich:
“Wir wissen, dass bei den vielen Kunden, die es gibt, rund 80 Prozent die ganz normalen User des Internets sind. Und jeder, der jetzt zuhört, kann eigentlich sich selber fragen, wen kenne ich, der Sperren im Internet aktiv umgehen kann. Die müssen schon deutlich versierter sein. Das sind die 20 Prozent. Die sind zum Teil schwer Pädokriminelle. Die bewegen sich in ganz anderen Foren. Die sind versierte Internetnutzer, natürlich auch geschult im Laufe der Jahre in diesem widerwärtigen Geschäft.” – Von der Leyen bei Radio Eins
Ich für meinen Teil habe das irgendwann in der Schule gelernt und Sie gibt es ja selber zu, dass diese Täter versierte Internetnutzer sind und im Umkehrschluss, somit diese “Sperre” umgehen können, warum zum Teufel macht sie dann ein solches Gesetz, wenn die Leute die sich dies anschauen wollen es noch immer können??? Außerdem gab es die bis dato in Deutschland erfolgreichste Online-Petition gegen das Gesetz, doch auch diese über 134.000 Stimmen der Bürger (+ zahlreiche Experten-Meinungen) konnten das Gesetz nicht stoppen.
Des weitern muss man sich fragen warum dieses Gesetzt nun gemacht wurde, obwohl diejenigen die sich dies ausgedacht habe, sehr wohl wissen das es nicht den gewünschten Effekt haben wird… vielleicht haben Sie ja noch ganz andere Pläne, vielleicht hat es etwas damit zu tun das bestimmte Lobbys, bestimmt Ziele verfolgen, vielleicht möchte die Musik-Industrie auch einige Webseiten sperren oder das ein CDU-Generalsekretär aus Baden-Württemberg Webseiten von bösen Gewaltspiele sperren möchte. Vielleicht wurde dies alles auch nur iniziert, da Wahlen vor der Tür stehen oder unsere Politiker sind wirklich so **** und glauben wirklich das, dass was Sie dort verzapft haben funktioniert.
Nachdem die Abgeordneten diesem Gesetzt zugestimmt haben bzw. es abgenickt haben, haben Sie ein Erklärung dazu abgeben, dazu gleich, doch da sie entweder keine eigene Meinung haben, oder anscheint, wie ich gleich aufzeigen werde, einfach zu beschränkt sind, um diese Ihre eigene Meinung in die Tat umzusetzen, Stimmen Sie erstmal für ein solches Gesetz, dafür werden Sie ja auch schließlich bezahlt. In Ihrer dazugehörigen Erklärung hat z.B. “Elke Ferner” (SPD-Parlamentarierin aus Saarbrücken) zuzugeben, dass dieses Gesetz verfassungsrechtlich schlicht unzulässig ist.
“Schließlich bleibt bei der Abwägung der Zustimmung zu diesem Gesetz auch der Umstand zu berücksichtigen, dass die entsprechende Sperrinfrastruktur aufgrund der abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern bereits aufgebaut wird. Diese Verträge beinhalten keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und erfahrensrechtliche Sicherungen und sind deshalb höchst problematisch. Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordnete an, solche weitgehenden, intransparenten und verfassungsrechtlich schlicht unzulässige Verträgen zu Lasten Dritter durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen und ihre negative Wirkung zu reduzieren.” – Elke Ferners Rechtfertigung zum Internetzensurgesetz
Als zweites Beispiel möchte ich das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erwähnen, dort haben Abgeordnete der SPD in ihrer Erklärung warum Sie für dieses Gesetz gestimmt haben geschrieben…
“Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.” – Rechtfertigung Abgeordneten der SPD zum Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Die einfachste Lösung wird sein, dass wir einfach die Webseite des Bundestages und aller Politiker die solch einen ****** schreiben, sperren, einfach nicht mehr hinschauen und hoffen das Sie von alleine verschwinden… Ironie wie nie.
Vorsicht, wenn Sie weiterlesen, gehören Sie zu den 20% der Bevölkerung, welche schwer Pädokriminel sind.
Windows:
netsh interface ipv4 set dnsservers “LAN-Verbindung” static x.x.x.x primary
Linux:
sudo echo “nameserver x.x.x.x” > /etc/resolv.conf
oder 5 Klicks in der grafischen Oberfläche:
Auf basicthinking.de hab ich soeben folgendes gefunden -> Der neue Gesetzentwurf für Internet-Sperren ist aufgetaucht und ich komme – wie viele andere auch – aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus. Ich habe schnell die wichtigsten Punkte des irrwitzigen Vorhabens zusammengefasst, ein groteskes Drama in vier Akten.
1.)
Nicht nur der Zugriff auf Seiten mit kinderpornographischem Material wird gesperrt, sondern auch der Zugriff auf Seiten, die irgendwie (egal aus welchen Gründen) darauf verweisen. Eine Razzia, wie sie bei Wikileaks.de aufgrund der Veröffentlichung der australischen Sperrliste stattgefunden hat, wäre damit auch rechtens.
2.)
ISPs, die über einen Kundenstamm von weniger als 10.000 Nutzern verfügen, sind nicht an die neuen Vorgaben gebunden. Dasselbe gilt für alle staatlichen Internetanbieter, seien es Behörden, Bibliotheken, Universitäten oder Schulen. Damit wird nach der digitalen Spaltung jetzt auch rechtlich das Zweiklasseninternet eingeführt.
3.)
Der Provider verpflichtet sich, die Sperrliste geheim zu halten. Solche Vorgaben zur Geheimhaltung wurden in der Vergangenheit ja schon immer großartig umgesetzt – vor allem bei der Deutschen Telekom, die bei der Idee zur Netzsperre am lautesten “Hier!” gerufen hat.
4.)
Nutzer, die auf ein Stoppschild im Internet treffen – sei es beabsichtig oder unbeabsichtigt – müssen damit rechnen, dass ihre persönlichen Daten auf Anfrage vom Provider an das Bundeskriminalamt übermittelt werden. Ich plädiere dafür, dass URL-Shortener wie TinyURL und Co., generell Frames und alle Redirect-Möglichkeiten aus Gründen der individuellen Freiheitsliebe abgeschafft werden. Übrigens: Darüber hinaus verpflichten sich die Anbieter, einmal in der Woche ein anonymisiertes Logfile über die illegalen Zugriffe an das BKA weiterzuleiten.
Den 27. September 2009 dick im Kalender anstreichen. Malt ruhig ein Stoppschild hinein.
Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, hat sich für eine Blockade auch von Hassseiten mithilfe der geplanten staatlichen Filterliste ausgesprochen. Natürlich müssten entsprechende rechtsextremistische Inhalte im Web in die inzwischen gesetzlich verankerten Sperrbemühungen des Bundeskriminalamts (BKA) gegen Kinderpornographie mit aufgenommen werden,… – heise.de – 2009-07-09
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Lücken des freien Zugangs zum Internet. Stand 2008.
Zensiert (schwarz)
Überwacht (rot)
Teilweise Zensiert (gelb)
Freier Zugang (blau)
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