Dem neuen Deutschen Bundestag werden mindestens 598 Abgeordnete angehören. Diese werden von uns (den Wählern) mit der Erst- und der Zweitstimme gewählt.
Mit der Erststimme entscheiden die Wähler über die Abgeordneten der 299 Wahlkreise. Gewählt ist, wer im jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hat.
Mit der Zweitstimme kann der Wähler für die Landesliste einer Partei votieren. Diese Stimme entscheidet nach dem Prinzip der Verhältniswahl über die Verteilung der Sitze nach Parteien im Bundestag und damit die Fraktionsstärke.
Auch kleinere Parteien, die keinen Wahlkreis direkt gewonnen haben, werden damit berücksichtigt. Sie müssen aber mindestens fünf Prozent (5%-Hürde) der Stimmen bundesweit erringen.