Hatte vor wenigen Tagen einen Brief von der “Websuche Search Technology GmbH” erhalten, in welchem mir diese Firma eine einfache Subdomain in Form von “voku-online.co.de” für 99 Euro (pro Jahr) anbietet !?!?
Meine erste Frage war: Woher hat diese Firma meine persönlichen Daten… nach einer schnellen Recherche, bin ich auf folgenden Artikel von heise.de gestoßen, dort heißt es: “Die jetzt Angeschriebenen seien übrigens handverlesen, versicherte Steinkamp gegenüber heise online. Websearch will sich nicht der DeNIC-Whois-Datenbank bedient haben.”
in etlichen Blogs und Foren, häuft sich jedoch die Vermutung, dass die Daten von der DeNIC stammen. “Die Adresse kommt aus der DENIC. Ich weiß das deshalb so genau, weil meine Adresse falsch eingetragen wurde und ich den Schreibfehler in dem Anschreiben wiederfand” – www.basicthinking.de
Auf der denic Webseite ist folgendes zu lesen:
“Nutzungsbedingungen: Die in der whois-Abfrage ersichtlichen Domaindaten sind rechtlich geschützt. Sie dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen Notwendigkeiten des Internetbetriebs oder zur Kontaktaufnahme mit dem Domaininhaber bei rechtlichen Problemen genutzt und ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der DENIC eG weder elektronisch noch in anderer Art gespeichert werden. Insbesondere die Nutzung zu Werbe- oder ähnlichen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.”
Vor einiger Zeit habe ich hier ein Programm vorgestellt, mit welchem man seine persönlich schnellsten DNS-Server herausfinden kann -> find a fast DNS-Server <- als alternative für deine aktuellen DNS-Server stellt Google nun öffentliche DNS-Server zur Verfügung, welche folgende Vorteile laut Google haben sollen.
Die Vorteile im Überblick:
schneller als klassisches DNS
sicherer als klassisches DNS
keine Internetsperren auf DNS-Ebene
Google-DNS-Server:
nameserver 8.8.8.8
nameserver 8.8.4.4
HowTo:
wie du diese in dein System einträgst steht HIER.
ggf. können auch diese YouTube Videos helfen:
WinXP:
Windows7:
(Einen ähnlichen Ansatz verfolgt auch das Projekt OpenDNS.)
Nach meinen ersten Tests waren die genannten DNS-Server jedoch nicht schneller als meine bereits eingetragenen, dies ist wohl bei jedem Standort/Provider anders und müsste ggf. getestet werden.
Daten aus verschiedenen Quellen werden miteinander verknüpft, jedoch bisher nur in Englischer-Sprach. Gib einfach mal deine Stadt, in der du wohnst in dieser Suchmaschine ein und schon bekommst du einige Interessante Informationen.
Die Idee: Kreative Inhalte jeder Art (bspw. wissenschaftliche Publikationen, Filme, Musik) sollen der Öffentlichkeit im Internet frei zugänglich gemacht werden, um eine uneingeschränkte weltweite Kommunikation und Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Heute beschreibe ich, wie ihr auf euren Rechner von überall auf der Welt zugreifen könnt. Ich gehe erstmal davon aus, dass du keine feste IP-Adresse zu hause hast. Dein Router wählt sich bei deinem Provider ein und bekommt jedes mal, eine neue IP, dieses “Einwählen” macht der Router meist alle 24 Stunden, das heißt, dass du jeden Tag eine neue IP bekommst.
1.) Auf DynDNS.com registrieren und einen Domain Namen registrieren
Als erstes müssen wir also dafür sorgen, dass deine Internetverbindung eindeutig zugeordnet werden kann, dies realisieren wie am einfachsten über www.DynDNS.com. Wir müssen uns auf dyndns.com kostenlos registrieren und den Dienst nutzen zu können, dann unter der Kategorie “Account” und anschließend auf “Add Host Services” klicken. Hier kannst du dir nun einen Hostnamen (max. 5 Stück) aussuchen, unter welcher dein Internet Anschluss (Router) zu erreichen ist.
2.) Eingene IP übermitteln
Im nächsten Schritt müssen wir dafür sorgen, dass entweder dein Router oder dein PC deine momentane IP an dynDNS übermittelt. Wenn dein Router dies unterstützt, dann bei Punkt 2.1 weiter lesen, wenn nicht dann geht es nun mit dem Punkt 2.2 weiter.
2.1) IP übermitteln (mit deinem Router)
Deinen Router erreichst du meinst unter der letzten oder ersten IP in deinem Netz z.B. 192.168.1.254. Schau einfach in deinen Netzwerk Einstellungen welche IP du im Augenblick als Standart Gateway eingetragen (oder per DHCP zugewiesen bekommen hast) ist, diese IP gibst du in deinem Browser ein. Hier ein kleines Beispiel:
2.2) IP übermitteln (mit deinen PC/Server per Software/Client)
Nun müssen wir die passende Software zu unserm System installieren, da die Installation unter Windows kein Problem darstellen dürft, erkläre ich nur kurz wie man dies unter Linux macht.
apt-get update
aptitude install ddclient
Danach muss folgende Config-Datei angepasst werden ->
vim /etc/ddclient.conf
Nachdem du dich mit deinem Benutzernamen auf der Webseite dyndns.com angemeldet hast gehst du auf folgender Seite um ihre passende ddclient Config zu generieren -> Clientconfig
Diese ersetzen wir nun mit der zuvor erwähnten Datei. Damit du sowohl unter test.dyndns.test als auch www.test.dyndns.test erreichbar bist, musst du in der Konfig-Datei noch folgendes ergänzen ->
wildcard=yes
nun noch schnell den Client restarten
/etc/init.d/ddclient restart
führe folgenden Befehl in Terminal aus, um zu überprüfen ob ddclient läuft
Das Stichwort Port Forwarding habe ich mal als erstes in den Raum geworfen, dein Router schickt z.B. anfragen mit dem Ziel-Port 22, an die dafür vorgesehene IP. Hier ein Beispiel wo der SSH-Port 22 (TCP) weitergeleitet wird.
PS: wenn jemand noch mehr schöne Hintergrundbilder finden, dann füge diese einfach als Kommentar hinzu, ich werde diese dann ggf. hier mit in diesem Blog-Eintrag nachtragen.
Dem neuen Deutschen Bundestag werden mindestens 598 Abgeordnete angehören. Diese werden von uns (den Wählern) mit der Erst- und der Zweitstimme gewählt.
Mit der Erststimme entscheiden die Wähler über die Abgeordneten der 299 Wahlkreise. Gewählt ist, wer im jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hat.
Mit der Zweitstimme kann der Wähler für die Landesliste einer Partei votieren. Diese Stimme entscheidet nach dem Prinzip der Verhältniswahl über die Verteilung der Sitze nach Parteien im Bundestag und damit die Fraktionsstärke.
Auch kleinere Parteien, die keinen Wahlkreis direkt gewonnen haben, werden damit berücksichtigt. Sie müssen aber mindestens fünf Prozent (5%-Hürde) der Stimmen bundesweit erringen.
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